Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nachfolgend: die „AGB“) gelten für das (vor-)vertragliche Verhältnis zwischen Andreas Schröder, Oberer Grasweg 14, 65597 Hünfelden (Nachfolgend: der „Outdoor-Fitnesstrainer“) und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses benannten natürlichen Person, die an den Angeboten zur körperlichen Ertüchtigung (Nachfolgend: die „Outdoor-Trainings“) teilnehmen soll (Nachfolgend: der „Teilnehmer“).
  2. Die Teilnahme an den Outdoor-Trainings bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Outdoor-Fitnesstrainer informiert über die Internetseite www.dein-outdoor-fitnesstrainer.de über die buchbaren Outdoor-Trainings. Die bloße Information stellt noch ist kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
  2. Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über E-Mail zustande. Der Teilnehmer gibt per E-Mail ein verbindliches Angebot an den Outdoor-Fitnesstrainer ab, einen Vertrag über die Teilnahme am Outdoor-Training zu schließen. Die Annahme dieses Angebots durch den Outdoor-Fitnesstrainer erfolgt durch die Übersendung einer Bestätigung per E-Mail.
  3. Die E-Mail mit der Bestätigung enthält darüber hinaus Informationen zur Leistung, den Trainingsmodalitäten und dem Preis, einen Link zum Gesundheitsfragebogen und einen Link zu diesen AGB.
  4. Sollte der Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
  5. Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die mit dem Empfang der E-Mail mit der Bestätigung für eines der Outdoor-Trainings fällig werdende Gebühr gezahlt wird. Die Höhe der Gebühr kann den Informationen auf der in Absatz 1 vorbenannten Webseite zu dem buchbaren Outdoor-Training sowie der E-Mail mit der Bestätigung für eines der Outdoor-Trainings entnommen werden.
  6. Gleiches gilt für die Anmeldung zu einem kostenlosen Probetraining. Der Teilnehmer stellt per E-Mail eine Anfrage. Der Outdoor-Fitnesstrainer bestätigt die kostenlose Teilnahme an dem Training mit den entsprechenden Informationen per E-Mail.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Outdoor-Fitnesstrainer verpflichtet sich, den Teilnehmer im Rahmen des gebuchten Outdoor-Trainings in allen sportlichen Aspekten zu betreuen.
  2. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
  3. Der Outdoor-Fitnesstrainer sorgt bei der inhaltlichen Gestaltung der Outdoor-Trainings nach eigenem Ermessen dafür, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird.
  4. Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vor oder während der Durchführung des Trainings nach billigem Ermessen (§§ 315 ff. BGB) vorgenommen werden, wenn die Änderungen oder die Abweichungen zweckmäßig sind und soweit diese das Training in seinem Kern nicht völlig verändern.
  5. Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Absätze 2 und 3 werden rechtzeitig, spätestens aber drei Werktage vor Beginn des Trainings mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Outdoor-Trainings beziehen.
  6. Das Outdoor-Trainings besteht aus acht (8) Trainingseinheiten in acht (8) Wochen. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten und der Ort werden online unter www.dein-outdoor-fitnesstrainer.de bekanntgegeben.
  7. Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Voraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere Sportschuhe mit gutem Profil sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.
  8. Die maximale Teilnehmerzahl des Outdoor-Trainings beträgt 12 Personen.

§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme und Gesundheit

  1. Der Teilnehmer muss selbst oder über die Erziehungsberechtigten krankenversichert sein.
  2. Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichtspflicht.
  3. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer von guter Gesundheit sein. Das Outdoor-Training hat intensive Belastungsspitzen – ist jedoch durch gezielte Progression und Regression der Übungen für jedes Leistungslevel geeignet.
  4. Teilnehmern mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder mit Schäden/Verletzungen des aktiven oder passiven Bewegungsapparats rät der Outdoor-Fitnesstrainer vor Beginn des Outdoor-Trainings zu einer Wiederherstellung der Sporttauglichkeit in vollem Umfang und zu einer darauffolgenden ärztlichen Sporteignungsuntersuchung.
  5. Teilnehmer beurteilen Ihren Gesundheitszustand vor jedem Training selbst und nehmen am Training auf eigene Gefahr teil. Erkrankungen, Verletzungen, Schmerzen, Schwindel & Unwohlsein sind uns sofort mitzuteilen.
  6. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand sind im Gesundheitsfragebogen, den der Teilnehmer vor Trainingsstart erhält, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Fragebogen wird vor Trainingsstart (sowohl beim Probetraining als auch bei verbindlicher Anmeldung zum Outdoor-Training) als Link per E-Mail verschickt. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Outdoor-Fitnesstrainer sofort mitzuteilen.
  7. Im Outdoor-Training kann der Teilnehmer mit oder ohne Rücksprache mit dem Outdoor-Fitnesstrainer auf einzelne Übungen verzichten.
  8. Schwangere sind grundsätzlich vom Kursprogramm ausgeschlossen.

§ 5 Zahlung

Nach Beginn der Terminreihe stellt der Outdoor-Fitnesstrainer eine Rechnung gegenüber dem Teilnehmer. In Rechnung gestellt wird die gesamte Terminreihe im Umfang von acht (8) Einheiten des Outdoor-Trainings; es sei denn der Teilnehmer nimmt an der Terminreihe nur anteilig teil. Die Rechnung übermittelt der Outdoor-Fitnesstrainer an die vom Teilnehmer im Gesundheitsfragebogen angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung ist fällig vierzehn (14) Tage nach dem Rechnungsdatum.

§ 6 Verhinderung und Ausfall

  1. Der Teilnehmer trägt das Risiko seines Versäumens eines gebuchten Outdoor-Trainings durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
  2. Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Trainingsgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn Outdoor-Trainings, gleich aus welchem Grunde, von dem Teilnehmer versäumt werden.
  3. Sollte die Durchführung eines Outdoor-Trainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse oder Krankheit des Outdoor-Fitnesstrainers) nicht möglich sein, wird das Outdoor-Training verschoben und im Anschluss an die Terminreihe nachgeholt.
  4. Fällt ein Training aus, werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

§ 7 Ausschluss

  1. Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild und / oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches / extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  2. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche das Outdoor-Training in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In dem Outdoor-Training ist insbesondere jegliches Mitführen bzw. jeglicher Konsum von Rauschmitteln (auch Alkohol) untersagt.
  3. Bei Zuwiderhandlungen kann – je nach Schwere der Pflichtverletzung – der teilweise oder auch vollständige Ausschluss aus dem Outdoor-Training erfolgen.

§ 8 Kündigung

  1. Das gebuchte Outdoor-Training umfasst acht (8) Einheiten und endet automatisch. Es bedarf keiner Kündigung.
  2. Das folgende Outdoor-Training mit weiteren acht (8) Einheiten beginnt nach Beendigung der Terminreihe einschließlich etwaiger Nachholtermine des vorhergehenden Outdoor-Trainings.
  3. Eine erneute Anmeldung erfolgt gem. § 2 dieser AGB.
  4. Neue Terminreihen finden sich unter www.dein-outdoor-fitnesstrainer.de

§ 9 Haftung

  1. Der Outdoor-Fitnesstrainer übernimmt keinerlei Haftung, leistet mithin keinen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund; allerdings bleibt die Haftung bei vorsätzlichem Handeln des Outdoor-Fitnesstrainers und im Fall grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Outdoor-Trainings entstehen können, zu versichern. Der Outdoor-Fitnesstrainer haftet nicht für die vom Teilnehmer selbst verursachten Schäden. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort des Outdoor-Trainings.
  4. Es besteht eine Haftpflichtversicherung des Outdoor-Fitnesstrainers, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen.
  5. Der Outdoor-Fitnesstrainer übernimmt für Schäden, die durch Handlungen anderer Teilnehmer herbeigeführt werden keinerlei Haftung.
  6. Der Outdoor-Fitnesstrainer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.

§ 10 Widerrufsrecht

  1. Der zwischen dem Outdoor-Fitnesstrainer und dem Teilnehmer zustande kommende Vertrag ist einer solcher zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, welcher für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 a.E. BGB aus diesem Grund kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht.
  2. Auf Kulanz gewährt der Outdoor-Fitnesstrainer dem Teilnehmer im Einzelfall die kostenlose Auflösung der vertraglichen Vereinbarung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Der Outdoor-Fitnesstrainer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und zu aktualisieren.
  2. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Falls keine Ersatzbestimmung getroffen wird, gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.
  4. Im Fall von Lücken gilt das BGB.

Stand 05.02.2025

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